VMEBF-Fachbroschüre zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Überblick über die wesentlichen Regelungen des BilRUG
Am 18. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet, der Bundesrat hat seine Zustimmung dazu am 10. Juli 2015 erteilt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatterfolgte am 22. Juli 2015.
Mit dem BilRUG wird die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht transformiert. Ausweislich der Begründung des Gesetzgebers werden aus der Richtlinienumsetzung keine größeren Auswirkungen auf die deutsche Bilanzierungspraxis erwartet. Schließlich sei das deutsche Bilanzrecht bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zu einem modernen Regelwerk fortentwickelt worden.
Allerdings ist ein etwas differenzierterer Blick auf die Änderungen nötig, um Umsetzungsaufwand und Auswirkungen beurteilen zu können.
Die 32-Seiten starke Fachbroschüre beschäftigt sich in folgenden Kapiteln mit:
1. Bürokratieabbau und Befreiungsregelung
2. Regelungen zum Einzelabschluss
3. Regelungen zum Konzernabschluss
4. Regelungen zum Anhang
5. Regelungen zum Konzernanhang
6. Regelungen zum (Konzern-)Lagebereicht
7. Genossenschaften
8. Offenlegung
9. Abschlussprüfung
10. Erstmalige Anwendung
Es sei darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Der Fokus der Darstellungen liegt auf den für die VMEBF-Mitgliedsunternehmen sowie Mittelstand und Familienunternehmen wesentlichen Änderungen des Handelsrechts. Auf Ausführungen zu Zahlungsberichten im Sinne eines sog. „country-by-country reporting“ wird aufgrund deren Spezifität verzichtet.
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