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Kapitalflussrechnung DRS 21: Neue Darstellung

insightsoftware -
22 Juni 2021

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Für Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB oder nach § 11 PublG verpflichtet sind, Konzernabschlüsse zu erstellen, ergibt sich für die Darstellung der Kapitalflussrechnung eine regulatorische Änderung durch den neuen DRS 21 – Kapitalflussrechnung.

Der neue Standard ist anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend nachdem 31.12.2014 und kann wahlweise auch früher angewendet werden. Die besondere Darstellung der Kapitalflussrechnung für Kreditinstitute wird in DRS 21 in Anlage A2.1-A2.25 und Versicherungen in Anlage A3.1-A3.11 geregelt. Der bisherige Standard DRS 2 nebst den Regelungen nach DRS 2-10 und DRS 2-20 für Kreditinstitute und Versicherungen ist letztmalig anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2014 beginnt. Wesentliche Änderungen nach DRS 21 ergeben sich bei der Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und in der Darstellung des Cash-Flows aus Investition und Finanzierung.

Das Wahlrecht zur Einbeziehung jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören, wurde durch die Einbeziehungspflicht ersetzt. Ein Merkmal solcher kurzfristigen Kontokorrentkredite mit Banken, sind häufige Schwankungen des Kontosaldos zwischen Soll- und Haben-Beständen (zur Definition siehe auch IAS 7.8). Allerdings wären solche Kreditbestände daraufhin zu untersuchen, ob nicht doch im Durchschnitt gesehen ein Dauerschuldverhältnis vorliegt.

Darstellung von DRS21

Die Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann direkt oder indirekt erfolgen. Zahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern sind gesondert innerhalb der laufenden Geschäftstätigkeit abzubilden. Die Cashflows aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit werden immer direkt dargestellt. Der Investitionstätigkeit zuzuordnen sind auch Zahlungsströme von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition, sofern diese nicht dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind (zum Beispiel Wertpapiere der Liquiditätsreserve). Ferner sind Zahlungsströme aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen als Investitionstätigkeit zu klassifizieren.

Weiterhin sind erhaltene Zinsen sowie erhaltene Dividenden der Investitionstätigkeit zuzuordnen. Dabei ist zu beachten, dass bei Beteiligungen, die nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert werden, nur diejenigen Vorgänge in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt werden, die auf Zahlungen zwischen diesen Beteiligungen und dem Konzern, oder deren Erwerb oder deren Veräußerung beruhen (zahlungswirksam sind zum Beispiel erhaltene Dividenden).

Ein- und Auszahlungen werden dem Finanzierungsbereich zugeordnet, wenn sie sich auf die Höhe und/oder die Zusammensetzung von Eigenkapitalposten und/oder Finanzschulden des Unternehmens auswirken, einschließlich der Vergütungen für die Kapitalüberlassung. Dazu gehören Eigenkapitalzuführungen und -Entnahmen ebenso wie Ausschüttungen, Begebung und Rückzahlung aller Arten von Fremdkapital sowie gezahlte Zinsen für Kapitalüberlassung, also für gewährte bzw. aufgenommene Kredite/Darlehen, sowie gezahlte Dividenden.

Dieser neue Standard stellt den Praktiker nicht nur vor technische und organisatorische Herausforderungen. Die praktische Umsetzung bedarf einer Analyse des Finanzmittelfonds. Werden hier tatsächlich Kontokorrentkredite gegenüber Banken in die Disposition einbezogen, so sind hierunter Umständen neue Konten und Posten in der Bilanz einzurichten. Meist erfolgt die „Bewirtschaftung“ der Cash-Bestände mit einer entsprechenden Bank-Software oder in einem Treasury-Tool. Hier können im Vorfeld schon unmittelbar pro Finanzkonto Zinsfälligkeiten, Annuitäten, Darlehensaufnahme und -Tilgungen vorkontiert werden. Dies gilt insbesondere für revolvierende Bestände, die über Prolongationen Langfristcharakter haben. Über entsprechende Schnittstellen zur operativen Finanzbuchhaltung und zum Konzernreporting kann somit sichergestellt werden, dass die direkt zu ermittelnden Angaben zur Finanzierung in die Kapitalflussrechnung einfließen. Ein integrierter Berichtsansatz zu den Zahlungsbewegungen ist daher zu empfehlen.

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